| Europäische Gerichtshof Stärkt Schaustellergewerbe |
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| Erfolgreich im Kampf um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz: (von links) Schausteller Michael Lohmeyer und Steuerberater Konrad Meger. Foto: Viola Dietrich/Westfalen-Blatt. |
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Es ist ein Meilenstein für die deutsche Schaustellerbranche: Imbissbetriebe müssen künftig weniger Steuern zahlen. Der Europäische Gerichtshof entschied am 10. März 2011, dass auf dort verzehrte Speisen in Deutschland nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anfällt. Der Bundesfinanzhof hatte den Luxemburger Richtern vier Klagen, unter anderem von Schausteller Michael Lohmeyer, vorgelegt. Die Finanzämter hatten bislang beispielsweise für Bratwürste oder Steaks, die die Besucher an Ort und Stelle essen, den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent verlangt. Dies führte zu ständigen Streitigkeiten mit Betriebsprüfern darüber, wie viele Kunden die gekauften Speisen tatsächlich mit nach Hause genommen haben. Die Europarichter urteilten nun, dass es sich auch beim Verzehr vor Ort vor allem um die "Lieferung eines Gegenstands" und nicht um eine Dienstleistung handele. Dann gilt nach einer EU-Richtlinie jedoch für Lebensmittel der niedrigere Steuersatz. Den an Imbissständen verkauften Mahlzeiten sei "die einfache, standardisierte Zubereitung wesenseigen", heißt es in dem Urteil zur Begründung. Die Bereitstellung von Vorrichtungen, die den sofortigen Verzehr erlauben, sei hingegen eine rein untergeordnete Nebenleistung. Erfolgreiche Klage von Schausteller Michael Lohmeyer |

